Zugefallene Tür oder abgeschlossene Tür – was ist der Unterschied?
Bei einer zugefallenen Tür ist die Tür ins Schloss gefallen, der Schlüssel steckt oft noch innen oder ist nicht zur Hand. Der Riegel ist in der Regel nicht zusätzlich verriegelt. Solche Türen lassen sich häufig mit einer beschädigungsarmen Technik öffnen.
Bei einer abgeschlossenen Tür ist der Riegel zusätzlich verriegelt – etwa weil die Tür mit dem Schlüssel von außen abgeschlossen wurde und der Schlüssel fehlt. Für die Öffnung fragen wir am Telefon nach einer Berechtigung, etwa Personalausweis mit aktueller Adresse oder Mietvertrag.
Welche Technik infrage kommt, hängt vom konkreten Schloss, vom Zustand und von der Tür ab. Eine Garantie für eine schadenfreie Öffnung geben wir nicht, weil das vom Einzelfall abhängt.
Wie läuft die Türöffnung ab?
Sie rufen uns an und schildern Ihre Situation: Welche Tür ist betroffen, ist sie nur zugefallen oder abgeschlossen, steckt ein Schlüssel innen? Daraus leiten wir ab, was realistisch möglich ist.
Wir klären am Telefon Ihre Berechtigung und vereinbaren den Festpreis für die konkrete Leistung. Erst danach machen wir uns auf den Weg.
Vor Ort prüfen wir das Schloss und führen die Öffnung durch. Wenn sich zeigt, dass der Aufwand von der telefonischen Abschätzung abweicht, sagen wir es Ihnen offen – es entstehen keine versteckten Kosten ohne Ihr Einverständnis.
Wann ist ein Schlosswechsel sinnvoll?
Ein Schlosswechsel ist sinnvoll, wenn der Schlüssel verloren ging und nicht auszuschließen ist, dass er in falsche Hände gerät. Auch bei Verschleiß, Defekt oder wenn das Schloss nicht mehr sicher schließt, ist ein Austausch ratsam.
Ob nach einer Öffnung direkt ein Schlosswechsel nötig ist, hängt vom Zustand des Schlosses ab. Wir beraten Sie dazu vor Ort ehrlich.